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Dokument-ID: 576370
1.7 Bestätigung der Unternehmereigenschaft
Im laufenden Geschäftsbetrieb kommt es immer wieder vor, dass der Unternehmer seine „Unternehmereigenschaft“ nachweisen muss. Diese kann zB für eine ausländische Finanzbehörde, für ausländische Lieferanten oder auch für ausländische Kunden erforderlich sein.