4.1 Regelungsbereich des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG)
Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG), BGBl I Nr 6/2026 wurde am 18.02.2026 kundgemacht und setzt insbesondere die CSRD‑Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie [EU] 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen/Corporate Sustainability Reporting Directive [CSRD]) in österreichisches Recht um. Dies erfolgt in erster Linie durch umfassende Änderungen des UGB (Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung) und daneben durch punktuelle Anpassungen ua des GmbHG.