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Neu Dokument-ID: 1065357

Karin Zahiragic - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Sozialversicherung (Dienstnehmer)

Beabsichtigt ein Unternehmer einen neuen Arbeitnehmer aufzunehmen, so hat er dies seit 01.01.2020 der Österreichischen Gesundheitskasse (bzw ÖGK) vor Arbeitsantritt anzuzeigen. Das entsprechende Formular ist bei den jeweiligen Gesundheitskassen erhältlich. Auch ist die Beendigung des Dienstverhältnisses der jeweiligen Gesundheitskasse zu melden.

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