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Gerd Brunner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Datenpanne

Datenschutzverletzungen, die zu einem Risiko für die betroffene natürliche Person führen können, müssen nach bester Möglichkeit binnen 72 Stunden an die zuständige Behörde gemeldet werden. In der Praxis hat sich der Grundsatz „Sofort Melden und Daten und Fakten sobald möglich nachreichen“ bewährt. Um einen geregelten Ablauf im Ernstfall sicherzustellen, können Sie sich mit Hilfe in diesem Kapitel referenzierten Checklisten vorbereiten. Die Eskalationskette für eine Meldung, sowie der Meldeprozess müssen schriftlich festgelegt sein. Der Umgang mit Konsequenzen für den Verursacher bei relevanten Vorfälle ist im Vorhinein geregelt. Um überhaupt Aussagen über eine Datenpanne treffen zu können, müssen auf der Betriebssystemebene Protokolle aktiviert und proaktiv überwacht werden.

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