3.1.2 Standardanwendung Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse
Die Standardanwendung zur Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse hat die Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten zum Zweck, jedoch nur soweit dies aufgrund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung (das sind Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen) oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich der Erstellung und Archivierung von Dokumenten in diesen Angelegenheiten.