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Dokument-ID: 980219
3.1.1 Standardanwendung Rechnungswesen und Logistik
Verarbeitungstätigkeiten im Bereich der Rechnungswesens und der Logistik werden von der StVM 2004 als Standardanwendungen betrachtet, wenn ihr Zweck die Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich der Erstellung und Archivierung von Dokumenten in diesen Angelegenheiten ist.