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Dokument-ID: 1001033
8.2.2 Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen
Die Verarbeitung von Daten ist gem Art 6 Abs 1 lit b DSGVO erlaubt, wenn sie für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, erforderlich ist.