5 Newsletter
Allgemeines
Die elektronische Zusendung eines Newsletter stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO dar. Daher sollte vor der Versendung von Newslettern eine den Vorgaben der DSGVO und des TKG entsprechende Einwilligung der Empfänger eingeholt werden, welche über den Newsletterversand informiert und den Webseitennutzer um aktive (!) Zustimmung (zB durch Anklicken eines Häkchens) ersucht. Ein Versenden des Newsletters darf erst nach erfolgter Einwilligung des Empfängers erfolgen. Pauschale „Einwilligungen“ sowie Einwilligungen, welche ohne aktives Tun der Webseitennutzer erfolgen (zB vorangehaktes Kästchen), entsprechen nicht den Vorgaben der DSGVO. Außerdem ist auch die verpflichtende Kopplung eines Geschäftsabschlusses (im Webshop) an die Erteilung einer Zustimmung zum Newsletterempfang nicht DSGVO-konform (Verstoß gegen das Kopplungsverbot).