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Dokument-ID: 1136868
12 Rechtsbehelfe der betroffenen Personen
Gemäß Art 77 Abs 1 DSGVO hat jede betroffene Person „unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs“ das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu erheben.