Ehenichtigkeit

  • Nichtehe

    Bei einer Nichtehe liegt nicht einmal der äußere Schein einer Ehe vor (OGH 8 Ob 32/25a, 2 Ob 267/98y, 6 Ob 65/97w; RS0056013).
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757898
  • Nichtige Ehe

    Ehenichtigkeitsgründe sind Mangel der Form, Mangel der Geschäfts- oder Urteilsfähigkeit und Namensehe und Staatsangehörigkeitsehe.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757900
  • Nichtigkeitsgründe

    Eine Ehe ist nichtig, wenn die Eheschließung nicht in der durch § 17 EheG vorgeschriebenen Form stattgefunden hat.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757902
  • Rechtsfolgen der Nichtigerklärung

    Die österreichische inländische Gerichtsbarkeit für eine Streitigkeit über die Nichtigerklärung einer Ehe ist gegeben, wenn zB einer der Ehegatten österreichischer Staatsbürger ist.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757905