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Eheschließung
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Ehevertragsabschluss
Zu den Voraussetzungen für den Abschluss des Ehevertrages gehören die Ehefähigkeit der Parteien, das Nichtvorliegen von Eheverboten, die Erfüllung der Ehewirksamkeitserfordernisse und die Einhaltung der Formvorschriften.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757626 -
Verfahren vor der Personenstandsbehörde (Standesamt)
Die Personenstandsbehörde hat vor der Eheschließung die Ehefähigkeit der Verlobten auf Grundlage der vorgelegten Urkunden in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757628 -
Ehefähigkeit
Für die Wirksamkeit der Ehe müssen die Partner gem § 17 EheG persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, diese miteinander eingehen zu wollen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757642 -
Eheverbote
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten gerader Linie und zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757644 -
Eheschließung und Namensrecht
Ehegatten können sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, welcher sowohl der Familienname der Frau als auch der des Mannes sein kann, oder jeweils ihren eigenen weiterführen. Auch Doppelnamen sind möglich.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757646