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Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Praxiswissen
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Voraussetzungen und Wirkungsbereich
Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter darf nur für einzelne oder Arten von gegenwärtig zu besorgenden und bestimmt zu bezeichnenden Angelegenheiten bestellt werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109670 -
Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters
Bei der Auswahl des gerichtlichen Erwachsenenvertreters ist auf die Bedürfnisse der volljährigen Person und deren Wünsche, die Eignung des Erwachsenenvertreters und auf die zu besorgenden Angelegenheiten Bedacht zu nehmen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109671 -
Dauer der gerichtlichen Erwachsenenvertretung
Eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung entsteht mit ihrer Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109672