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Kürzlich aktualisiert
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Antrag auf Kontaktrechtsänderung und Festlegung hauptsächlicher Aufenthaltsort
Hier befindet sich ein Muster für einen Antrag auf Kontaktrechtsänderung und Festlegung eines hauptsächlichen Aufenthaltsorts, das Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können.Alexandra Lenz-Cervinka | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1085157 -
Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987)
Vorschrift | StF: BGBl. Nr. 309/1987 | idF: BGBl. II Nr. 75/2026 | Dokument-ID: 164999 -
Gegenleistung
Was der Erwerber des Grundstückes dem Veräußerer (oder einem Dritten) zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten, zählt alles als Gegenleistung.Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829265 -
Ermittlung durch Immobilienspiegel
Der Immobilienpreisspiegel der WKO bzw die Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria werden verwendet, wenn Vorgaben für die jeweilige Grundstücks- oder Gebäudekategorie mit den Eigenschaften des zu bewertenden Grundstückes übereinstimmen.Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Redaktion WEKA - Stanislava Doganova - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829286 -
Steuersätze
Seit 01.01.2016 wird die Grunderwerbssteuer grundsätzlich vom Verkehrswert der Liegenschaft berechnet, dabei kommt ein Staffeltarif zur Anwendung.Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829296 -
Bemessungsgrundlage
Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in bestimmten Fällen der sogenannte Grundstückswert oder der Einheitswert heranzuziehen.Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829263 -
Aufteilungsantrag – Liegenschaften, Privatstiftung, Sicherungsantrag
Dieser Beitrag enthält ein Muster für einen Aufteilungsantrag über das eheliche Gebrauchsvermögen (mehrere Liegenschaften, Privatstiftung mit Sicherungsantrag).Alexandra Lenz-Cervinka | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 987316 -
Scheidungsvergleich – Baustein Ehewohnung
Dieser Textbaustein ist für einen Scheidungsvergleich verwendbar, der eine Vereinbarung bezüglich der Ehewohnung enthält.Alexandra Lenz-Cervinka | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 1015706 -
Liegenschaften
Selbst wenn eine Liegenschaft gem § 82 Abs 1 Z 1 EheG nicht der Aufteilung unterliegen sollte, sind die von den Ehepartnern auf die Liegenschaft gemachten, wertsteigernden Aufwendungen im Rahmen der Aufteilung zu berücksichtigen.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827527 -
Definition und Abgrenzung
Die Aufteilungsmasse (§§ 81 ff EheG) sind Vermögenswerte und Schulden, die bei Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden und bestehen aus dem in aufrechter Ehe gemeinsam geschaffenen Vermögen.Clemens Gärner - Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827343
