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Kürzlich aktualisiert
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Antragsfrist
Der nachstehende Beitrag erörtert die hinsichtlich eines Antrags nach § 98 EheG einzuhaltenden Fristen.Clemens Gärner - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827762 -
Gemeinschaftliches Testament
Ehegatten können gemeinsam ein wechselseitiges oder ein gemeinsames Testament errichten. Näheres über Voraussetzungen und Formerfordernis können Sie diesem Fachbeitrag entnehmen.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829371 -
Betreibungsmaßnahmen des Gläubigers
Der Gläubiger darf den Ausfallsbürgen nur insoweit in Anspruch nehmen, als der geschuldete Betrag vom Hauptschuldner nicht in angemessener Frist (die von den Umständen des Einzelfalles abhängt) hereingebracht werden kann.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827766 -
Eingebrachte Sachen
Dieser Fachbeitrag befasst sich näher mit der Kategorie der „eingebrachten Sachen“, welche nach § 82 Abs 1 Z 1 erster Fall EheG nicht der Aufteilung unterliegen.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827576 -
Erwachsenenvertreter-Verfügung
Hier finden Sie ein Muster für eine Erwachsenenvertreter-Verfügung, das Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können.Andrea Futterknecht | Muster | Erklärung | Dokument-ID: 1109685 -
Unterhalt
Diese Checkliste informiert Sie über alles Wissenswerte zum Thema „Unterhalt“ und zu Unterhaltsvereinbarungen.Alexandra Lenz-Cervinka | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1025486 -
Ehewohnung
Diese Checkliste informiert Sie über alles Wissenswerte zum Thema der gemeinsamen Ehewohnung und zum Wohnungsbenützungsrecht.Alexandra Lenz-Cervinka | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1025582 -
Vaterschaft
Die rechtliche Vaterschaft kann nach dem ABGB entweder auf einer Ehe mit der Mutter, einem Vaterschaftsanerkenntnis oder gerichtlicher Feststellung beruhen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 870722 -
Nicht aufzuteilende Schulden
Folgender Beitrag legt dar, welche Arten von Schulden im Aufteilungsverfahren nicht in Anschlag gebracht werden können.Clemens Gärner - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827746 -
Von dritter Seite geschenkte Sachen
Geschenke von Dritten sind bei der nachehelichen Aufteilung differenziert zu betrachten, im Folgenden werden hierzu ua die Eigentumsübertragung von Liegenschaften, Hochzeitsgeschenke und gemischte Schenkung behandelt.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827613
