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Dokument-ID: 221482
Vorschrift
Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG)
§ 39. Übergang des Aufteilungsanspruchs
idF BGBl. I Nr. 135/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010
Der Anspruch auf Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse ist vererblich, unter Lebenden oder von Todes wegen übertragbar und verpfändbar, soweit er durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist.