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21.04.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1201777
Hitzeschutz zählt zu den Arbeitgeberpflichten. Nach §§ 66 Abs 2 ASchG, sind Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge so zu gestalten, dass Beeinträchtigungen durch hohe Temperaturen minimiert werden.
Diese Pflichten wurden durch die Hitzeschutzverordnung ergänzt und konkretisiert. Seit 1. Jänner 2026 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Hitze und UV-Strahlung durchzuführen und Schutzmaßnahmen vorzubereiten. Diese müssen ab einer Hitzewarnung von mindestens Stufe 2 laut GeoSphere Austria (30 bis 34 Grad) ausgibt, sofort angewendet werden können.
Das Arbeiten bei Hitze – oft zu beobachten bei Arbeiten im Freien – kann zu folgenden Erkrankungen führen:
Infolgedessen kann es zu einer abnehmenden Leistungsfähigkeit und mangelnder Konzentration kommen.
Personen, die im Freien arbeiten, sollten folgende Maßnahmen beachten, welche von der AUVA empfohlen wurden:
In Österreich besteht bislang keine Verpflichtung dazu, eine Klimaanlage oder ein Klimagerät im Büro zur Verfügung zu stellen. Auch gibt es in der ASchG-Formulierung „vor Hitze schützen“ keine konkreten Angaben, an die sich Arbeitgeber:innen halten müssen. Unternehmen wird aber nahegelegt, je nach Berufsfeld und Berufsgruppe einen passenden Hitzeschutzplan zu erstellen. Folgende praktische Vorkehrungen können in diesen involviert werden:
Weiters müssen Betriebe dafür sorgen, dass Ersthelfer:innen am Arbeitsplatz anwesend sind, um im Notfall reagieren zu können. Folgende Maßnahmen können angewendet werden:
Einige weitere Arbeitsplätze gelten auch als Hitzearbeitsplätze. Im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) ist angeführt, unter welchen Bedingungen ein Arbeitsplatz als Hitzearbeitsplatz gilt. Aus einer bestimmten Kombination von Temperatur, relativer Luftfeuchtigkeit und Wärmeeinstrahlung entsteht eine besonders belastende Hitze. Die Wetterlage, etwa besonders heiße Temperaturen, ist hier nicht relevant, da die Hitzeeinwirkung aus der Arbeitssituation heraus entsteht. Nähere Informationen dazu finden sich in der NSchG-Verordnung.
auva.at
Zentral-Arbeitsinspektorat
GeoSphere Austria: Hitzewarnungen, UV-Belastung