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16.08.2020 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1047932
Bei bestimmten elektrischen Einrichtungen für Sicherheitszwecke muss sichergestellt sein, dass ihre Funktion zu jeder Zeit, dh auch während des Ausfalls der normalerweise gegebenen Stromversorgung, zB aus dem öffentlichen Netz, und im Brandfall erhalten bleiben muss.
Diese Anforderung macht besondere Stromquellen, geeignete elektrische Betriebsmittel, Stromkreise und Kabel- und Leitungsanlagen erforderlich. In besonders gelagerten Fällen sind hinsichtlich des Funktionserhalts im Brandfall oder der automatischen Abschaltung als Schutzmaßnahme darüber hinausgehende spezielle Anforderungen zu erfüllen. Dies ergibt sich im Einzelfall für Räume bzw Anlagen besonderer Art oder mit besonderer Nutzung aus brandschutz- oder bautechnischen Richtlinien, die behördlichen Vorschreibungen (Auflagen) zugrunde liegen.
Wird für Einrichtungen für Sicherheitszwecke der Erhalt der Funktion auch im Brandfall gefordert, sind folgende zusätzlichen Bedingungen zu erfüllen:
Welche weiteren Anforderungen gelten laut OVE E 8101? Darüber informiert Sie der kostenlose Download-Beitrag.