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26.09.2025 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1233531
In der jährlichen Berufskrankheitenstatistik, die die neu anerkannten Berufskrankheiten auflistet, fallen immer noch über 20 % aller Anerkennungen auf Lärmschwerhörigkeit. Für die Betroffenen ist Schwerhörigkeit jedenfalls mit beruflichen Einschränkungen verbunden. Sie reduziert außerdem die Lebensqualität enorm und dauerhaft.
Laut Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) ist eine Gehörgefährdung ab 80 dB bei Dauerbeschallung (bei Spitzenwerten ab 137 dB) möglich, ab 85 dB ist sie statistisch belegt. Deshalb sind laut VOLV die folgenden Maßnahmen zu treffen:
Sie sind im Grunde sehr einfach zu vermeiden:
Weiterführende Infos:
Empfehlung der Arbeitsinspektion zur korrekten Berechnung der Lärmbelastung:
die Rechenhilfe des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Rechenhilfe zur Lärmbelastung