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19.02.2025 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1194083
Die im Jahr 2024 erstmals herausgegebene TRVB 146 ist zusammen mit der ÖNORM EN 14972-1:2021-06-01 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Feinsprüh-Löschanlagen – Teil 1: Planung, Einbau, Inspektion und Wartung“ zu lesen und gilt für alle Feinsprüh-Löschanlagen, deren Planung nach dem 1. September 2024 begann, sowie für Erweiterungen aller davor geplanten bzw errichteten Feinsprüh-Löschanlagen.
Bevor mit der Installation einer Feinsprüh-Löschanlage begonnen werden kann, muss eine abnehmende Stelle die Planung billigen.
Feinsprüh-Löschanlagen arbeiten mit einem fest verlegten Rohrleitungsnetz und speziellen Düsen bzw Sprinklern, die das Löschwasser in sehr vielen, sehr kleinen Wassertropfen abgeben und somit einen Wassernebel erzeugen. Dadurch wird die Wasseroberfläche maximiert und ein hoher Kühleffekt und Energieentzug aus dem Feuer bei relativ geringem Wassereinsatz erreicht.
Man unterscheidet zwischen offenen und geschlossenen Systemen. Offene Systeme werden über ein Brandmeldesystem mit geeigneten automatischen Brandmeldern oder über manuelle Auslösung angesteuert. Die manuelle Auslösevorrichtung ist außerhalb des geschützten Raums oder neben dessen Hauptausgang in einer Höhe von 1,25 m bis 1,55 m über dem Boden anzubringen. Bei Zonenschutzanlagen muss bei jeder Zone eine solche Vorrichtung vorhanden sein. In geschlossenen Systemen hingegen reagieren die Düsen/Sprinkler selbst auf die Umgebungstemperatur und geben Wasser ab, wenn eine definierte Temperatur (Nennöffnungstemperatur) überschritten wird. Somit öffnen sich hier nur die Düsen/Sprinkler im Bereich des Brandherdes.
Die Schutzziele – „Kontrolle“, „Unterdrückung“ oder „Löschung“ von Bränden – und der Schutzumfang einer Feinsprüh-Löschanlage sowie die damit verbundene Ausfallsicherheit sind idealerweise in einem Brandschutzkonzept zu definieren.
Nach dem Schutzumfang unterscheidet die TRVB 146:
Feinsprüh-Löschanlagen, die im Schutzumfang „Vollschutz“ oder „Brandabschnittschutz“ anstelle einer Sprinkleranlage eingesetzt werden, müssen in Bezug auf Schutzumfang, Wirkfläche, Wirkzeit, Ausfallsicherheit und Redundanz den Standards einer Sprinkleranlage nach österreichischen Richtlinien gleichwertig sein.
Weiters kann nach Nass-Anlagen (Umgebungstemperatur nicht unter 4 °C) und Trocken-Anlagen unterschieden werden. Bei letzten kommt es bei der Wasseraufbringung zu einer zeitlich definierten Verzögerung.
Die Wirkfläche ist gemäß Punkt 4.9.4.3 der ÖNORM EN 14972-1 zu berechnen. Für die Auswahl und die Anbringung der Düsen gilt der Punkt 4.9.5 der ÖNORM EN 14972-1, für ihre Installation der Punkt 5.2.
Nach der Fertigstellung der Feinsprüh-Löschanlage muss der Anlagenerrichter dem Betreiber folgende Unterlagen ausfolgen:
Für jede Feinsprüh-Löschanlage muss ein Handbuch für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung (DIOM-Handbuch) vorliegen. Dessen Inhaltsumfang ist durch den Punkt 4.2.2 der ÖNORM EN 14972-1 vorgegeben.
Die Errichterfirma der Anlage muss den Löschanlagenwart spezifisch in die von ihm zu betreuende Anlage einschulen. Darüber hat sie einen Nachweis auszustellen.
Nach erfolgter Abschlussüberprüfung durch eine abnehmende Stelle hat diese dem Betreiber einen Inspektionsbericht über die Abschlussüberprüfung zu übergeben. Nötigenfalls sind in einem Beiblatt zu diesem Bericht allgemeine brandschutztechnische Mängel im Objekt anzuführen und zu bewerten, die im Zuge der Überprüfung festgestellt wurden.
Feinsprüh-Löschanlagen mit automatischer Wasserdüse oder Regelventil müssen mit Alarmierungseinrichtungen ausgestattet sein, die auch kleine Wasserflüsse an einzelnen Düsen detektieren. Die Alarmierungseinrichtung muss ein im geschützten Raum wahrnehmbares akustisches Signal aussenden und mit einer ständig besetzten Stelle verbunden sein.
Wenn eine Feinsprüh-Löschanlage auslöst, bewirkt der Wasserstrom oder die Änderung des Wasserdrucks eine bereichszugeordnete Alarmmeldung an der Brandmelderzentrale. Im Schutzumfang Vollschutz oder Brandabschnittsschutz erfolgt außerdem eine unverzögerte Alarmweiterleitung zu einer ständig besetzten Stelle und/oder zu einer Empfangszentrale einer ständig besetzten öffentlichen alarmannehmenden Stelle. Ob auch bei anderen Schutzumfängen eine solche Alarmübertragung erfolgt, ist im Brandschutzkonzept festzulegen. Alarmübertragungseinrichtungen von automatischen Feinsprüh-Löschanlagen an eine alarmannehmende Stelle müssen der EN 54-21 entsprechen, die Brandmelderzentralen der EN 54-2.
Außerdem sind in der Brandmelderzentrale anzuzeigen:
Alle für die Betriebssicherheit der Feinsprüh-Löschanlage relevanten Einrichtungen sind auf Störung, richtige Stellung, Funktion oder richtigen Zustand zu überwachen. Dazu zählen gemäß Punkt 2.2. der TRVB 146 jedenfalls:
Die Meldungen sind jedenfalls für jede Wasserversorgung, jede Alarmventilstation und jede Unterzentrale einzeln anzuzeigen.
Druckknopfmelder für eine manuelle Aktivierung der Feinsprüh-Löschanlage sind in gelbem Gehäuse unterzubringen und passend zu beschriften. Sie sind außerhalb der geschützten Räume neben den Zugangstüren zu diesen Räumen anzubringen.
Beim Trennschalter für die Stromversorgung der Brandmeldeanlage ist folgender Hinweis anzubringen: „NICHT AUSSCHALTEN – AUTOMATISCHE BRANDBEKÄMPFUNGSANLAGE“