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20.10.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1287252
Veranstaltungen können besondere Brandrisiken mit sich bringen: Lichtshows, spezielle Effekte, Wandverkleidungen und Dekoration können Gefahrenquellen darstellen. In der kalten Jahreszeit kann auch die Beheizung ein Brandrisiko darstellen, gerade bei Zelten. Außerdem sind – hoffentlich – viele Personen anwesend, die mit den örtlichen Gegebenheiten und Fluchtwegen nicht so gut vertraut sind.
Deshalb gehört der Brandschutz bereits in die Veranstaltungsplanung – mit Brandschutzkonzept und der Benennung eines Brandschutzbeauftragten bzw einer Brandschutzbeauftragten. Dekorationen, Beleuchtung, Wärmequellen und elektrische Leitungen sollten bei der Planung zusammengedacht werden.
Rechtlich geben das Veranstaltungsgesetz des jeweiligen Bundeslands und die darauf beruhenden Verordnungen die Richtung vor. In der Regel sind größere Veranstaltungen bei der lokalen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigungspflichtig. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, ist am konkreten Veranstaltungsort zu prüfen. Für Veranstaltungsstätten gilt außerdem die OIB-Richtlinie 2 als Grundlage für Brandabschnitte, Treppen, Notausgänge und brandschutztechnische Einrichtungen (je in der Fassung, die im betreffenden Bundesland in Geltung steht).
Besondere Risiken können durch technische Effekte und die Ausstattung entstehen. Deshalb ist es empfehlenswert, die Bodenbeläge, Wandbespannungen, Vorhänge und Dekorationen aus nicht brennbarem oder zumindest schwer brennbarem, nicht stark qualmendem Material zu wählen. Dekorationen sollen abseits von gefährlichen Wärmequellen und elektrischen Leitungen sowie außerhalb des Handbereichs der Besucher:innen angebracht werden. Als vorbeugende Maßnahme kann auch ein Rauchverbot sinnvoll sein.
Eine sichere Organisation betrifft auch die Orientierung über Fluchtwege und Sammelplätze sowie über das Verhalten im Notfall: Verantwortliche sollten die vorgesehenen Abläufe und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Welche organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, hängt von Veranstaltung, Veranstaltungsstätte und den jeweils geltenden Vorgaben ab.
Zelte für Veranstaltungen zählen zu den typischen fliegenden Bauten. Gemeint sind bauliche Anlagen, die wiederholt an verschiedenen Orten auf- und abgebaut werden können, ohne ihre Substanz zu verlieren.
Das Prüfbuch – auch „Zeltbuch“ genannt – beinhaltet die technische Dokumentation des fliegenden Baus und muss am Aufstellungsort zur Einsicht verfügbar sein. Es enthält unter anderem die Ausführungsgenehmigung, die statische Berechnung, Bau- und Betriebsbeschreibungen, Standsicherheitsnachweise, Konstruktionszeichnungen sowie Unterlagen zum Brandverhalten und Prüfberichte. Eine wiederkehrende Hauptuntersuchung ist mindestens alle drei Jahre durchzuführen; die Ergebnisse werden im Prüfbuch eingetragen.
Für den Brandschutz bei fliegenden Bauten sind folgende Prüfpunkte wichtig:
Die Anforderungen an Fluchtweglängen, Mindestbreiten und Ausgänge müssen jeweils für den konkreten Bau und Veranstaltungsort an die dafür geltenden Vorgaben angepasst werden. Auch bei Heizungen gelten besondere Einschränkungen; grundsätzlich sind aus Brandschutzsicht elektrisch betriebene Heizungen für fliegende Bauten sinnvoll.
Ein abschließender Abgleich kann helfen, die Planung mit der tatsächlichen Situation vor Ort zu verbinden:
Diese Fragen wollen eine strukturierte Vorbereitung unterstützen. Sie ersetzen nicht die Prüfung der konkreten Anforderungen, die je nach Bundesland, Veranstaltungsstätte und Nutzung unterschiedlich sein können.