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27.11.2024 | Datenschutz & IT | ID: 1188755
In der heutigen digitalen Welt sind Datenschutz und Barrierefreiheit zwei zentrale Anforderungen, die sowohl für den Schutz der Rechte des Einzelnen als auch für die Inklusion aller Menschen in die digitale Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 strenge Regeln für den Schutz personenbezogener Daten festgelegt, die für alle Unternehmen in der Europäischen Union verbindlich sind.
Gleichzeitig nimmt die Bedeutung der Barrierefreiheit im digitalen Raum stetig zu, nicht zuletzt durch das
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Das BaFG wurde mit BGBl I Nr 76/2023 verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, zugänglich sind.
Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, beide Anforderungen – Datenschutz und Barrierefreiheit – gleichermaßen effizient umzusetzen. Während die DSGVO primär den Schutz der Privatsphäre der Nutzer gewährleisten soll, zielt das Barrierefreiheitsgesetz darauf ab, allen Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Dies führt in der praktischen Umsetzung häufig zu Konflikten, etwa wenn barrierefreie Zugangslösungen wie alternative Authentifizierungsmethoden mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen kollidieren.
Die DSGVO ist die wichtigste Rechtsgrundlage für den Schutz personenbezogener Daten in der EU. Sie stellt strenge Anforderungen an die Datenverarbeitung in digitalen Umgebungen, die für Unternehmen verbindlich sind. Die zentralen Anforderungen sind:
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) legt konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen fest. Diese Anforderungen basieren weitgehend auf den WCAG 2.1 und schreiben Unternehmen vor, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich sind. Zu den grundlegenden Kriterien gehören:
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Datenschutz und Barrierefreiheit werden sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln, insbesondere auf europäischer Ebene.
Unternehmen sollten ein integratives Design verfolgen, das von Beginn an sowohl den Datenschutz als auch die Barrierefreiheit beachtet. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Entwicklern, Designern und Experten sowohl im Datenschutz als auch in der Barrierefreiheit. Darüber hinaus ist die laufende Schulung von Beschäftigten in den Bereichen Datenschutz und Barrierefreiheit von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die neuesten Best Practices umgesetzt werden. Nicht zuletzt sollten Unternehmen ihre digitalen Angebote fortlaufend überprüfen und an neue technologische und rechtliche Entwicklungen anpassen. Dies kann durch regelmäßige Audits und Evaluierungen erreicht werden, die sowohl die Konformität mit den Datenschutzanforderungen als auch die Barrierefreiheit sicherstellen.