Diese Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies und Cookies zur allgemeinen Reichweitenmessung ein, um die Funktionalität und eine gute Benutzererfahrung zu gewährleisten. Diese werden ausschließlich von uns verwendet und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Infos: Datenschutzrichtlinie
© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
drucken
17.08.2020 | Umwelt & Betriebsanlagen | ID: 1014937
In diesem Beitrag werden die an einer Betriebsanlagengenehmigung beteiligten Personen dargestellt, sowie deren Rollen und Funktionen erläutert. Daraus können Sie ableiten, warum einzelne Handelnde so oder anders agieren bzw reagieren.
Die Behörde, welche das Verfahren leitet und deren Akteure das Genehmigungsverfahren durchführen, sind die Bezirksverwaltungsbehörden (bei Städten mit eigenem Statut die Magistrate).
Hinweis:
Ihre zuständige Behörde ist die BH oder das Magistrat.
Tipp:
Suchen Sie die Unterstützung eines Projektanten – das Verfahren wird einfacher und die Genehmigung zumeist genauer und besser auf die Realität abgestimmt.
Tipp:
Bei den meisten Behörden gibt es die Möglichkeit vor der Einreichung im Zuge eines Bausprechtages das konkrete Projekt mit dieser und den Sachverständigen vorzubesprechen – Nutzen Sie die Gelegenheit!
Nicht amtliche Sachverständige:Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Konsenswerber selbst einen Sachverständigen namhaft macht, den er selbst bezahlen muss. Dieser muss von der Behörde anerkannt werden (entsprechende Qualifikation, Ausbildung, o.ä.).
Hinweis:
Macht nur Sinn, wenn klar ist, dass die Behörde für bestimmte Fachgebiete kaum Sachverständige besitzt und man damit eine Beschleunigung des Verfahren erwarten kann.
Dies wird aber nur sehr selten angewendet, wobei es dabei natürlich auch von Seiten der Behörde gehörige Skepsis gibt.
Näheres siehe: Betriebsanlagenrecht in der Praxis
Tipp:
Lassen Sie sich von einem Projektanten (bei größeren Projekten von Fachplanern) unterstützen und halten Sie Kontakt mit der Behörde und den Amtssachverständigen.
Homepage: www.topsicher.at
Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Einleitung (Teil 1)