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20.08.2020 | Umwelt & Betriebsanlagen | ID: 1017700
Am Beginn eines Genehmigungsprojekts steht natürlich der Wunsch einer Firma oder einer Person etwas verwirklichen zu wollen. Anschließend daran ist zu prüfen, ob die Umsetzung dieser Idee eine Betriebsanlagengenehmigung benötigt.
Die Tätigkeit muss eine gewerbliche Tätigkeit sein – keine Genehmigung nach der Gewerbeordnung für Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Bergbau, Eisenbahn, Flugverkehr, Lichtspieltheater, o.ä. – dies bedeutet aber nicht, dass es stattdessen nicht einer Genehmigung nach einem anderen Bundesgesetz bedarf.
Tipp:
Reichen Sie nur dann ein Projekt zur Genehmigung ein, wenn dies notwendig ist – klären Sie dies vorab mit einem Fachkundigen oder der Wirtschaftskammer.
Grundsätzlich kann das Projekt der Konsenswerber selbst zusammenstellen, zunehmend erfordert ein möglichst klagloser Ablauf aber Unterstützung.
Nach der Idee, sollte man diese „zu Papier“ bringen – eine Betriebsbeschreibung zusammenstellen.
Gebäude: In weiterer Folge hat man ein Gebäude (eine Hülle), in der man das machen will oder man möchte etwas Neues bauen – Sie benötigen einen Baumeister oder Architekten.
Planer: Notwendige Fachleute, wie zumindest Elektriker und Installateure, eventuell Heizungstechniker, Brandschutzplaner, etc. sollten eingebunden werden und Ihre Teilprojekte (Beschreibungen, Pläne, etc.) zusammenstellen.
Unterlagen: Betriebsbeschreibung, Pläne, Maschinenunterlagen, Betriebsmittel (inkl. Sicherheitsdatenblätter), Abfallwirtschaftskonzept (Zusammenstellung der Abfälle, Mengen und Entsorger) stellen das Minimum dar.
Tipp:
Suchen Sie die Unterstützung eines Projektanten – das Verfahren wird einfacher für Sie.
Sollte es noch erhebliche Mängel geben, werden Sie eine Nachforderung erhalten, da das Projekt nicht endgültig beurteilt werden kann.
Hinweis:
Beginnen Sie mit dem Projekt erst, wenn es genehmigt ist – ansonsten haben Sie vielleicht eine Investition umsonst gemacht -> erst genehmigen, dann bauen!
Ausgehend vom beschriebenen Ablauf – rechnen Sie mit 3 Monaten bis Sie einen Bescheid in Händen halten!
Homepage: www.topsicher.at
Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Einleitung (Teil 1)