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21.08.2020 | Umwelt & Betriebsanlagen | ID: 1026474
Neben dem Schutz der Personen im Betrieb ist der Schutz der Nachbarn und die Auswirkungen auf die Umwelt durch „Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterungen oder in anderer Weise“ der zweite Schwerpunkt im Verfahren.
Abhängig von den Auswirkungen des Betriebes auf sein Umfeld, kann dies zu einem der aufwendigsten Themen im Genehmigungsverfahren werden.
Tipp:
Überlegen Sie, welche Auswirkungen der Betrieb auf Nachbarn hat, damit Sie bereits im Vorfeld die richtige Unterstützung (Fachplaner, etc.) einbinden.
Zu beurteilen sind die Immissionen bei den Nachbarn (alles das dort ankommt) – das bedeutet, dass neben den Emissionen (alles, das vom Betrieb ausgeht), vor allem die Entfernung zu den Nachbarn der wichtigste Faktor ist.
Neben dieser Betrachtungsweise gibt es bei einigen Aspekten Grenzwerte, welche bei den Emissionen eingehalten werden müssen.
Hinweis:
Grundsätzlich sind Belastungen tagsüber weniger belästigend.
Hinweis:
Neben gesundheitsgefährdenden Abluftinhaltsstoffen (zumeist mit Grenzwerten geregelt) werden hier auch der Geruch (hierzu zählt die oft sehr niedrige Geruchsschwelle – schwierige und teure Überprüfungen) und der Ausstoß von Rauch und Staub betrachtet.
Vorsicht:
Früher war die Gesundheitsgefährdung der Maßstab!
Tipp:
Klären Sie vorliegende Umweltauswirkungen besonders umfassend ab – es reduziert Probleme im Genehmigungsprozess, während des Betriebes und mit den Nachbarn!
Homepage: www.topsicher.at
Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Einleitung (Teil 1)
Genehmigungen für SFK und BSB – Rechtliche Aspekte (Teil 2)
Genehmigungen für SFK und BSB – Handelnde Personen (Teil 3)
Genehmigungen für SFK und BSB – Das Genehmigungsprojekt (Teil 4)
Genehmigungen für SFK und BSB – Die Betriebsbeschreibung (Teil 5)