Diese Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies und Cookies zur allgemeinen Reichweitenmessung ein, um die Funktionalität und eine gute Benutzererfahrung zu gewährleisten. Diese werden ausschließlich von uns verwendet und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Infos: Datenschutzrichtlinie
© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
drucken
19.08.2020 | Umwelt & Betriebsanlagen | ID: 1020259
Die Betriebsbeschreibung soll die Behörden in die Lage versetzen, das Projekt in seinem Umfang zu erfassen und die richtigen Schlüsse über die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und die betroffenen Menschen zu ziehen.
Tipp:
Stellen Sie das Projekt so dar, wie Sie es tatsächlich umsetzen wollen – denn nur das, was Sie beschrieben haben, wird genehmigt.
Tipp:
Schreiben Sie keinen Roman, nur jene Angaben, welche für die Genehmigung wichtig sind.
Bedenken Sie immer, welche Angaben sind für eine Beurteilung für die Behörde und die Sachverständigen wichtig.
Hinweis:
Schreiben Sie die oben angesprochenen Aspekte zusammen und lassen Sie diese von einem oder einer „Außenstehenden“ durchlesen – es soll für diese Person verständlich sein!
Homepage: www.topsicher.at
Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Einleitung (Teil 1)
Genehmigungen für SFK und BSB – Rechtliche Aspekte (Teil 2)
Genehmigungen für SFK und BSB – Handelnde Personen (Teil 3)
Genehmigungen für SFK und BSB – Das Genehmigungsprojekt (Teil 4)