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Neu Dokument-ID: 1032747

Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2.1 Allgemeines, gesetzliche Grundlage

Grundlage für die Verpflichtung zur Veröffentlichung von umweltbezogenen Daten ist das Umweltinformationsgesetz (UIG), BGBl 495/1993 idF BGBl I 74/2018, mit welchem die Richtlinie 2003/4/EG vom 28.01.2003 über den „Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen“, veröffentlicht im ABl L 41, S 26, vom 14.02.2003, in nationales Recht implementiert wurde. Ziel des Gesetzes ist gem § 1 die Gewährleistung des Zuganges der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, die von informationspflichtigen Stellen bereitgehalten werden bzw bei diesen aufliegen (Z 1) sowie die systematische und umfassende Verfügbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen, bevorzugt in Form elektronischer Kommunikationsmittel (Z 2).

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