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Dokument-ID: 1093439
1 Hinweis zur Löschung von Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger
Eine eingetragene und errichtete inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Aktiengesellschaft kann natürlich auch wieder gelöscht werden. Voraussetzung für eine Löschung der Zweigniederlassung aus dem Firmenbuch ist die tatsächliche Beendigung der Zweigniederlassung. Hinsichtlich der notwendigen Voraussetzungen wird auf die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen, welche analog anzuwenden sind.