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Dokument-ID: 253056

WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Brandschutzorgane – Überblick Ausbildungsaufbau

Definition

Gemäß TRVB A 001 „Definitionen“ versteht man unter einem Brandschutzorgan eine beauftragte oder selbstständig handelnde Person, welche innerhalb eines Betriebes die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wahrnimmt.

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