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Gernot Wurm - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Notbeleuchtung und bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme
Die TRVB E 102 „Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung und bodennahe Sicherheitsleitsysteme“ hat bisher die Anforderungen an die Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung in Objekten, die gem dem in Pkt 2. umschriebenen Anwendungsbereich „nicht in den Geltungsbereich der (mit der Elektrotechnikverordnung 2002 [ETV 2002], BGBl II 222/2002, für verbindlich erklärten) ÖVE/ÖNORM E 8002 (‚Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen‘) fallen“, sowie Anforderungen an bodennahe Sicherheitsleitsysteme festgelegt. Mit der Elektrotechnikverordnung 2020 – ETV 2020, BGBl II 308/2020, ist die Liste der für verbindlich erklärten österreichischen elektrotechnischen Normen und elektrotechnischen Referenzdokumente neu festgelegt worden. Die Verordnung ist am 9. Juli 2020 in Kraft getreten; die ÖVE/ÖNORM-Serie E 8002 ist in der Auflistung nicht mehr enthalten, da die Inhalte der Normenserie (Teile 1 bis 6 sowie 8 und 9) in der eine harmonisierte Zusammenführung elektrotechnischer Normenwerke bildenden neu konzipierten OVE-Norm E 8101:2019-01-01 „Elektrische Niederspannungsanlagen“ vom Jänner 2019, in der Fassung der Berichtigung OVE E 8101/AC1 vom 1. Mai 2020, Berücksichtigung gefunden haben. Dieses Normenwerk der OVE E 8101 gilt gem Anhang II der ETV 2020 (neben anderen Regelwerken) als „kundgemachte elektrotechnische Norm“, deren Beachtung zwar nicht verbindlich, jedoch bei der Errichtung von elektrotechnischen Einrichtungen nach dem Inkrafttretenszeitpunkt der Verordnung als einzuhaltender Stand der Technik anzusehen ist. Die TRVB E 102 ist an diese Änderung der gesetzlichen Grundlage nicht angepasst worden, sondern hat der Österreichische Verband für Elektrotechnik (OVE) die Richtlinie R 12-2:2019-01-01 als Ergänzung zur OVE E 8101:2019-01-01 veröffentlicht, welche Inhalte der Normenserie E 8002 beinhaltet bzw ersetzt und gem der Präambel zur RL gemeinsam mit der OVE E 8101:2019-01-01 anzuwenden ist. Die TRVB 102 ist zugleich mit Ablauf der in § 9 Abs 1 der ETV 2020 festgelegten einjährigen Übergangsfrist für SNT-Vorschriften, die mit der ETV 2002 (entsprechend ihrer zuletzt gültigen Fassung vor dem Inkrafttreten der ETV 2020 mit 9. Juli 2020) für verbindlich erklärt worden waren, darunter die ÖVE/ÖNORM E 8002, am 8. Juli 2021 zurückgezogen worden. An ihre Stelle ist speziell für die Thematik von Notbeleuchtungen für bauliche Anlagen die ÖNORM EN 1838 getreten und am 1. März 2025 veröffentlicht worden. Sie stellt die nationale Übernahme der vom CEN ausgearbeiteten Norm EN 1838:2024 dar.