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Dokument-ID: 803647

Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

RWA – Instandhaltung, Eigenkontrolle

Anforderungen an die Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen finden sich in Pkt 17 der TRVB 125.

Intervall

  • Pkt 17.1 der TRVB 125 fordert für RWA grundsätzlich eine regelmäßige Wartung und unverzügliche Instandsetzung.
  • Die erforderlichen Instandhaltungsintervalle hängen, ebenso wie deren Umfang, von der Art der RWA, den Herstellerangaben und den Rahmenbedingungen im Betrieb ab. Instandhaltungen sind jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierbei ist zu beachten, dass Teile der RWA, die im Zuge der Arbeiten abgeschaltet wurden oder ausfielen, nach Beendigung der Arbeiten auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen sind (Pkt 17.2).
  • Die termingerechte Erledigung der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers. Zur Gewährleistung der termin- und fachgerechten Durchführung der Arbeiten empfiehlt es sich, eine vertragliche Regelung (zB Instandhaltungsvertrag) mit einer Fachfirma zu schließen.

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