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Dokument-ID: 316007

Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

Einführung

Was die Vorgangsweise bzw Verfahren bei der Durchführung und in Folge der Art der Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung betrifft, sieht der Gesetzgeber Verfahrensfreiheit vor, dh es sind in § 4 der ASchG lediglich die Rahmenbedingungen für die Durchführung sowie in § 5 ASchG und der diesen umsetzenden Dokumentationsverordnung (DOK-VO) der Mindestinhalt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente geregelt. Die Art der Durchführung der Evaluierung und das Erscheinungsbild der Dokumente sind nicht im Detail geregelt. Der Gesetzgeber verfolgt somit, ganz im Sinne des ASchG, einen ergebnisorientierten Zugang (weitestgehende Minimierung der Gefahren am Arbeitsplatz, ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen). Durch welche Instrumente, Verfahren und Dokumente dies Ziel erreicht wird, bleibt dem Einzelnen überlassen.

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