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WEKA (cki) | News | 24.11.2025
Wie können Unternehmen mit Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz umgehen?
Smartphones sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Eine exzessive private Nutzung am Arbeitsplatz kann sich aber auch als Sicherheitsrisiko für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen herausstellen.
Mit der Erfindung des Smartphones hat sich unser aller Lebensrealität verändert. Rund um die Uhr tragen wir einen kleinen leistungsfähigen Computer mit uns. Informationen aus dem weltweiten Netz sind sofort verfügbar, Kommunikation ist so einfach wie noch nie. Und dann wären da noch die Sozialen Medien. All das beeinflusst auch unseren Arbeitsalltag, sowohl den von Mitarbeitenden als auch jenen der Arbeitgeber. Eine exzessive private Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz kann sich allerdings zu einem Sicherheitsrisiko für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen entwickeln.
Smartphone am Arbeitsplatz als Risikofaktor
Gerade in sicherheitskritischen Tätigkeitsbereichen kann die private Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz nachreichende Folgen haben – mit mitunter fatalen menschlichen und rechtlichen Konsequenzen. Das kann nicht zuletzt durch ständiges Überprüfen der eingegangenen Nachrichten am privaten Smartphone zu einer digitalen Überforderung führen, auch aufgrund mangelnder digitaler Kompetenzen. Unternehmen sind also gefordert dem entgegenzuwirken. Schließlich kann es auch zu einer Smartphone-Sucht kommen.
5 Stunden und 31 Minuten am Smartphone
Das ist durchaus nicht aus der Luft gegriffen. Die Plattform statista.de gibt für österreichische Nutzerinnen und Nutzer eine durchschnittliche Dauer der Internetnutzung von 331 Minuten pro Tag an. Das sind nicht weniger als 5 Stunden und 31 Minuten, die die Nutzenden allein privat mit dem Smartphone im Netz verbringen. App-Nutzungen und Mobiles Web machen dabei den Löwenanteil aus (81,5 %). Die restlichen 18,5 % entfallen auf die Desktop-Nutzung, die vor allem einer arbeitsplatzbezogenen Nutzung zuzuschreiben ist.
Smartphones werden von beiden Geschlechtern gleich oft benutzt
Dabei ist die private Nutzung des Internets während der Freizeit auf beide Geschlechter gleich verteilt. Vorzugsweise über das Smartphone werden Sofortnachrichten und E-Mails ausgetauscht, Online-Banking durchgeführt, zu Waren und Dienstleistungen gegoogelt, telefoniert und sich per Videoanruf ausgetauscht. Dazu kommen Soziale Medien. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gibt an, dass insgesamt 6,7 Millionen Menschen in Österreich ab 14 Jahren das Internet nutzen und 6,36 Millionen dabei regelmäßig online gehen. Die tägliche Nutzung des Internets liegt bei 5,75 Millionen Menschen in Österreich.
Smartphones können „Technostress“ verursachen
Durch mobiles Internet besteht eine gewisse Dauerreichbarkeit. Für Unternehmen besteht daher die Gefahr, dass sich Mitarbeiter in Arbeitspausen ausschließlich mit ihrem Smartphone beschäftigen. Das kann zu „Technostress“ führen, wie dieser vom betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) bezeichnet wird. Die AUVA schreibt auf ihrem Blog von einem Arbeitnehmerschutz 4.0 und fördert mit ihrem Programm „Gemeinsam sicher digital“ eine menschen-zentrierte Gestaltung von digitaler Arbeit.
Mögliche Risikofaktoren von digitalen Technologien
Die Risikofaktoren bei der Nutzung digitaler Technologien sind dabei vielfältig:
- Langes Sitzen
- Steigende Arbeitsintensität
- Sich wiederholende Bewegungsabläufe
- Informationsüberlastung
- Die Auflösung der Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben
- Zunehmende Isolation von Kollegen, etwa durch isolierte Arbeit im Homeoffice
Eigene Regeln für Smartphones am Arbeitsplatz
Die WKO empfiehlt daher zur Verwendung eigener privater Endgeräte, zu denen auch Smartphones zählen, und dem Surfen in sozialen Netzwerken während der Arbeitszeit eigene Regeln aufzustellen. Diese müssen auch kontrolliert und sanktioniert werden können. Dass ein solches Regelwerk individuell für das jeweilige Unternehmen und dessen Unternehmenskultur passend erstellt werden muss, versteht sich von selbst.
Die Arbeiterkammer Vorarlberg weist hingegen darauf hin, dass ein Regelverstoß bei der privaten Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz oder bei Lehrbetrieben an der Berufsschule zu einer Kündigung des Lehr- und Ausbildungsvertrages führen kann.
Um das zu vermeiden, gibt es innerhalb der jeweiligen Betriebe verschiedene Ansätze:
- Generelles Handyverbot
- Handyfreie Zonen
- Handynutzung auf Vertrauensbasis
Scrollen am Smartphone auf der Toilette
Jugendliche sind der Arbeiterkammer zufolge ständig online. Nicht umsonst schildern Ausbildner, dass der Toilettenbesuch zum Scrollen auf TikTok, Instagram und YouTube missbraucht wird. Das kann nicht nur zur Verärgerung bei den Ausbildnern in Lehrbetrieben führen, sondern auch zu Verhaltensproblemen und in weiterer Folge Schlampigkeitsfehlern bis hin zu schwerwiegenden Fehlern. Daher kann sich die Arbeiterkammer aus arbeitsplatzsicherheitstechnischen Gründen ein Handyverbot an Ausbildungs-, Lehr- und Arbeitsplätzen vorstellen.
Quellen: