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Bestellung zum Brandschutzbeauftragten
Muster für eine Vereinbarung zwischen der Geschäftsführung und einer Person, die zum internen Brandschutzbeauftragten bestellt wird.WEKA (red) | Muster | Formular | Dokument-ID: 806862 -
Beherbergungsbetriebe – Vorsorge für den Brandfall
In Beherbergungsbetrieben sind interne Alarmanlagen und Notrufeinrichtungen zu installieren, des Weiteren sind Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr sowie ein Sammelplatz erforderlich.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296996 -
Lagerung von Altöl
Bei der Lagerung von Altöl ist prinzipiell darauf zu achten, dass dies ausschließlich in dafür geeigneten Behältern passiert. Diese Behälter müssen auf einer zugelassenen Auffangwanne situiert werden.Ivo Lagler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1189375 -
Der Brandschutzbeauftragte im Betrieb
Mit dieser Checkliste erhalten Sie alle nützlichen Informationen über die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gemäß TRVB 117, TRVB 119, OIB-Richtlinie 2.1 und AStV.Clemens Purtscher - Ivo Lagler - Redaktion WEKA | Muster | Technische Checkliste | Dokument-ID: 806867 -
Der Stromausfall – Bedrohung für Firmen, Betriebsmittel und Personen
Stromausfälle oder im größeren regionalen Umfeld gesehen Blackouts passieren immer wieder und sind eine große Bedrohung für Unternehmen, Personen und die Umwelt, sofern keine Maßnahmen vorbereitet werden, was im Notfall zu tun ist.Alexander Stolar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1113215 -
Brandalarm- und Räumungsübungen
Einmal jährliche Räumungsübungen sind für bestimmte Betriebe verpflichtend. Sie dienen dazu, die Notfall-Abläufe unter kontrollierten Bedingungen zu üben.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1079800 -
Pflichten des Betreibers beim Betrieb von Brandfallsteuerungen
Der Betreiber von Brandfallsteuerungen hat die Pflichten gem TRVB 151 zu beachten (Personal, Nutzungsänderungen, Eigenkontrollen, Kontrollbuch).Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 794527 -
Bauliche Anforderungen an Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Dieser Beitrag fasst jene baulichen Maßnahmen gemäß OIB-Richtlinie 2.3 zusammen, die für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m und nicht mehr als 90 m gelten.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 477785 -
Alarmorganisation – Bürogebäude
Anforderungen an die Alarmorganisation in Büro- oder Wohngebäuden sind in Punkt 6 der TRVB N 116 geregelt.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259890 -
Brandschutz – Unterweisung der Mitarbeiter in Bürogebäuden
Die Ausbildung und wiederholte Unterweisung aller sich regelmäßig in einem Bürogebäude aufhaltenden Personen zählt zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259700 -
RWA – Instandhaltung, Eigenkontrolle
Dieser Fachbeitrag bietet einen Überblick über die Anforderungen an die Instandhaltung von RWA und die durchzuführenden Eigenkontrollen gemäß TRVB 125 mit vorgeschriebenen Intervallen und den dazu berechtigten Personen.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 803647 -
Hinweise für die praktische Durchführung der Arbeitsfreigabe in explosionsgefährdeten Bereichen
Der überaus umfangreiche „Arbeitsfreigabeprozess“ besteht aus einer Planungs- Durchführungs- und Abschlussphase; für besonders gefährliche Betriebseinrichtungen gibt es zusätzliche spezielle Vorgaben (§ 17 VEXAT)Marcus Herzog | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 816111 -
Brandfallsteuerungen – Allgemeines
Die TRVB 151 regelt die automatische Ansteuerung bzw Auslösung von Geräten oder anderen Brandschutzeinrichtungen im Brandfall. Dieser Beitrag beschreibt allgemeine Anforderungen an Brandfallsteuersysteme.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 794442 -
Brandschutzorgane – Überblick Ausbildungsaufbau
Entsprechend der Arbeitsstättenverordnung (AStV) ist für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten eine mindestens 16-stündige Ausbildung erforderlich. Die TRVB 117 regelt hierbei die Ausbildung von Betriebsbrandschutzorganen.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253056 -
Brandschutzwart – Ausbildung
Brandschutzwarte haben gem TRVB O 117 nur das Modul 1 der Ausbildung zum Brandschutzorgan erfolgreich zu besuchen. Brandschutzwarte können jedoch auch innerbetrieblich durch einen Brandschutzbeauftragten ausgebildet werden.Clemens Purtscher - WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247825 -
Batterien und Batterieladestationen – allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
Bei Batterieanlagen gehen ua von hohen Kurzschlussströmen sowie der Knallgasbildung Gefahren aus. Schutzmaßnahmen sind etwa die Isolierung aktiver Teile und die Abdeckung oder Umhüllung.Redaktion WEKA - Ulrike Riedl - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987234 -
Brandschutzgruppe – Ausbildung
Gemäß TRVB O 117, Pkt 3.1 haben die Mitglieder einer Brandschutzgruppe die Module 1 und 3 der Ausbildung zum Brandschutzorgan zu absolvieren. Die Gesamtausbildungszeit beträgt 330 Minuten.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243349 -
Brandschutzbeauftragter – Ausbildung
Alles Wissenswerte zur Aus- und Fortbildung des Brandschutzbeauftragten. Gemäß TRVB O 117, Pkt 3.1 hat der Brandschutzbeauftragte die Module 1 und 2 sowie Brandschutztechnikseminare erfolgreich zu absolvieren.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243441 -
Evakuierung – ASchG
Zielsetzung und Rechtsgrundlagen der Evakuierung von Betrieben gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz und Bundes-Bedienstetenschutzgesetz.Redaktion WEKA - Karl Hofbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987549 -
Beherbergungsbetriebe – Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
Gemäß TRVB N 144 werden Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Brandverhütungsmaßnahmen, Brandschutzhinweise sowie die Brandschutzordnung und der Fluchtwegplan erläutert.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 297000 -
Zusammenlagerungsvorschriften
Betreffend der Lagerung ätzender Stoffe gibt es zwar keine speziellen Vorschriften oder technischen Regelwerke, Säuren und Laugen sollten jedoch unbedingt getrennt gelagert werden. Details zur Lagerung von zB explosionsgefährlichen Stoffen folgen.Marcus Herzog - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 899992 -
Einstufung und Kennzeichnung
Bei gefährlichen Arbeitsstoffen ist die chemikalienrechtliche Kennzeichnung relevant. Ist ein Arbeitsstoff nach dem Chemikalien- oder Pflanzenschutzgesetz gekennzeichnet, gelten besondere Bestimmungen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286059 -
Maßnahmen anlagentechnischer Brandschutz
Im Brandschutzkonzept sind auch Angaben zu Brandmeldeanlagen, automatischen Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen usw zu machen. Hier erfahren Sie, wie die Beschreibung zu erfolgen hat.Christian Lebeda - Monika Oswald - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 873016 -
Verhinderung von Feuer- und Rauchausbreitung, Brandbekämpfung
Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ normiert die technischen Vorkehrungen, um eine Feuer- und Rauchausbreitung innerhalb eines Bauwerkes hintanzuhalten. Dazu zählen Vorgaben betreffend Brandabschnitte, Trennwände und -decken etc.Clemens Purtscher - Michael Schmid | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 436482 -
Notbeleuchtung und bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme
Anforderungen an die Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung (in Objekten, die nicht in den Geltungsbereich der ÖVE/ÖNORM E 8002 fallen) und an bodennahe Sicherheitsleitsysteme werden in der TRVB E 102 normiert.Gernot Wurm - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 847243