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Neu Dokument-ID: 570386

Maximilian Hautzenberg - Mathias Kopf | Muster | Checkliste

8.2.3 Anforderungen an die Baupläne im Bewilligungsverfahren (Bsp WBO)

  • Erstellung eines Lageplans, der enthalten muss:
    • Die betroffenen Grundstücke der zu bebauenden Liegenschaften, deren Nummern, die Zahlen der Einlagen, die Namen und Anschriften aller ihrer Eigentümer (im Falle des Wohnungseigentums zusätzlich die Angabe dieser Tatsache unter Nennung der Anzahl der Stiegen) und das Flächenausmaß dieser Grundstücke
    • Die Umrisse der darauf bestehenden und geplanten Bauwerke samt allfälliger Stiegen- und Gebäudebezeichnungen, deren Ausmaße und die Höhenlagen der zu bebauenden Liegenschaften und der angrenzenden Verkehrsflächen
    • Die Grundstücke der benachbarten Liegenschaften iSd § 134 Abs 3 WBO, deren Nummern, die Zahl der Einlagen und Orientierungsnummern, die Namen und Anschriften aller ihrer Eigentümer (im Falle des Wohnungseigentums zusätzlich die Angabe dieser Tatsache unter Nennung der Anzahl der Stiegen)
    • Die Umrisse des Baubestandes auf benachbarten Liegenschaften sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen samt deren Abmessungen und Höhenlagen unter maßgerechter Eintragung von Gleisen, Alleebäumen, Gehsteigen, Banketten, Hydranten und Masten sowie die Nordrichtung
    • Weiters ist ersichtlich zu machen, ob auf benachbarten Liegenschaften bestehende Betriebe mit davon ausgehenden Emissionen bestehen.
  • Die Grundrisse sämtlicher Geschoße mit der Angabe allfälliger Stiegen- und Gebäudebezeichnungen, der Nummerierung der Wohnungen und Betriebseinheiten sowie mit der Angabe der Raumwidmungen
  • Die Schnitte und Ansichten, die zur Beurteilung des Bauwerkes erforderlich sind, insbesondere die Darstellung der Abgasanlagen, Reinigungsöffnungen und luftführenden Leitungen, gegebenenfalls Anschlüsse an Nachbargebäude
  • Falls erforderlich sind auch die Abgasanlagen der angrenzenden Teile benachbarter Bauwerke in Bezug auf Höhe und Lage zum Bauvorhaben darzustellen.
  • Beschreibung der anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen
  • Bei Bauführungen oder Widmungsänderungen, durch die Räume neu geschaffen, aufgelassen, geändert oder umgewidmet werden, das Ausmaß der Nutzflächen der einzelnen Räume und das Gesamtausmaß der Nutzfläche der einzelnen Benützungseinheiten (Wohnungen, Betriebe uÄ), bei Neu- und Zubauten zusätzlich das Ausmaß des umbauten Raumes der betroffenen Gebäude oder Gebäudeteile
  • Spielplätze für Kinder samt deren Abmessungen und Zugänge
  • Aufstellplätze von Müllgefäßen
  • Bei Gebäuden mit mehr als einer Wohnung oder Betriebseinheit den für Hausbrieffachanlagen vorgesehenen Platz
  • Angaben über die Art der Beseitigung der Abwässer
  • Die Angabe der für das Bauvorhaben erforderlichen Zuverlässigkeit der Tragwerke
  • Bei Bauführungen gem § 88a WBO (Herstellung der gebäudeinternen Infrastrukturen für die elektronische Kommunikation) der Zugangspunkt zum Gebäude und die Netzabschlusspunkte für die Wohnungen oder Betriebseinheiten
  • Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden oder bewilligten Bauvorhaben können sich die Baupläne auf die Darstellung der Teile erstrecken, die zur Beurteilung des Ansuchens erforderlich sind.
  • Nachweis der Eigentümerzustimmung bzw Miteigentümerzustimmung durch Unterfertigung der Baupläne, falls nicht bereits in den Einreichunterlagen erfolgt

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