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Dokument-ID: 974497
6.7.9 Bewilligungspflichten betreffend (möglicher) Gewässerverunreinigungen
Anlagen, die potenziell Gewässer verunreinigen können oder sogar nach dem natürlichen Lauf der Dinge Gewässer verunreinigen werden, bedürfen einer Bewilligung.