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Neu Dokument-ID: 974484

Claudia Reithmayer-Ebner | Muster | Checkliste

6.7.3 Bewilligungspflichtige Nutzung

Eine Bewilligung ist für alles einzuholen, was über die oben beschriebene Benutzung hinausgeht, dh also

  • bei öffentlichen Gewässern
    • jede Benutzung über den großen Gemeingebrauch hinaus
  • bei privaten Tagwässern
    • eine Benutzung (auch durch den Eigentümer), wenn dadurch
      • auf fremde Rechte oder
      • infolge eines Zusammenhanges mit öffentlichen Gewässern oder fremden Privatgewässern
      • auf das Gefälle,
      • auf den Lauf oder
      • die Beschaffenheit des Wassers (va in gesundheitsschädlicher Weise)
      • oder auf die Höhe des Wasserstandes in diesen Gewässern Einfluss geübt oder
      • eine Gefährdung der Ufer, eine Überschwemmung oder Versumpfung fremder Grundstücke herbeigeführt werden kann.
  • beim Grundwasser
    • eine Benutzung (auch für den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf durch den Grundeigentümer), wenn
      • die Förderung nur durch handbetriebene Pump- oder Schöpfwerke erfolgt und
      • die Entnahme in keinem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grund steht; oder
      • die Förderung nicht nur durch handbetriebene Pump- oder Schöpfwerke erfolgt;
    • jedenfalls bei der Errichtung eines artesischen Brunnens

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