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Dokument-ID: 1012496
5.2.7 Gefährliche Betriebsanlage – Meldung Inbetriebnahme
(Seveso III-Betriebsanlage)
Nach der Gewerbeordnung (GewO) 1994 ist ein Betriebsinhaber verpflichtet, die beabsichtigte Inbetriebnahme eines Betriebs (Betrieb nach § 8a GewO; Seveso III-Betriebsanlage) binnen einer angemessenen Frist vor der Inbetriebnahme zu melden.