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Dokument-ID: 678716
2.2.4 Bescheidinhalte – Merkblatt zu formalen Kriterien
Folgende Bescheidmerkmale müssen vorliegen, damit es sich überhaupt um einen Bescheid handelt:
- Bezeichnung der Behörde, die den Bescheid erlassen hat
- Bescheidadressat
- Spruch
- Name der Person, die im Namen der Behörde unterfertigt hat
- Fertigung.