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Dokument-ID: 759082
2.2.4 Welchen Kriterien muss das Vorhaben entsprechen, damit die UVP-Genehmigung erteilt werden kann?
Folgende Genehmigungskriterien müssen erfüllt sein, damit die Genehmigung erteilt wird:
- Alle Genehmigungskriterien, die sich aus mitanzuwendenden Gesetzen ergeben, zB muss das Vorhaben der Flächenwidmung laut Flächenwidmungsplan und den Abstandsvorschriften der Bauordnung entsprechen; die Genehmigungskriterien für Betriebsanlagen nach der GewO erfüllen; wenn Bäume eines Waldes entfernt werden müssen, die Anforderungen des § 17 ForstG erfüllen etc
- Emissionen von Schadstoffen, einschließlich der Treibhausgase Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan, Distickstoffoxid, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (P-FKW), Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid, sind nach dem Stand der Technik zu begrenzen.
- Es sind Immissionen zu vermeiden, die
- das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn gefährden,
- erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, jedenfalls solche, die geeignet sind, den Boden, die Luft, den Pflanzen- oder Tierbestand oder den Zustand der Gewässer bleibend zu schädigen, oder
- zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn iSd § 77 Abs 2 GewO führen.
- Die darüber hinausgehende Immissionsbelastung zu schützender Güter (Umwelt, menschliche Gesundheit etc) ist möglichst gering zu halten.
- Abfälle sind nach dem Stand der Technik zu vermeiden oder zu verwerten oder, soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Schließlich ist in einer Gesamtbewertung des Vorhabens zu beurteilen, ob durch das Vorhaben und seine Auswirkungen (insbesondere auch durch Wechselwirkungen, Kumulierung oder Verlagerungen) schwerwiegende Umweltbelastungen zu erwarten sind, die durch Auflagen, Projektmodifikationen, Ausgleichsmaßnahmen etc nicht verhindert oder auf ein erträgliches Maß vermindert werden können. Ob die Auswirkungen „erträglich“ sind, ergibt sich aus einer Interessenabwägung: Es sind die Umweltschutzinteressen, andere öffentliche Interessen und unionsrechtliche Interessen gegeneinander abzuwägen.