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Dokument-ID: 833232
5.2.7 Genehmigung IPPC-Abfallbehandlungsanlage – Antrag – Einzelunternehmer
Gem § 37 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist für die Errichtung und den Betrieb einer IPPC-Anlage zur Ausübung der Tätigkeit des Sammelns oder des Behandelns von Abfällen eine Genehmigung des Landeshauptmannes zu beantragen.