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Neu Dokument-ID: 974518

Claudia Reithmayer-Ebner | Muster | Checkliste

6.7.19 Bewilligungskonzentration

Eine eigene wasserrechtliche Bewilligung ist nicht einzuholen, wenn:

  • Eine Betriebsanlagengenehmigung nach der GewO einzuholen ist und es sich um eine der folgenden Vorhaben handelt
    • Wasserentnahmen aus Fließgewässern für Kühl- oder Feuerlöschzwecke
    • Erd- und Wasserwärmepumpen
    • Abwassereinleitungen in Gewässer, ausgenommen Abwassereinleitungen aus Anlagen zur Behandlung der in einer öffentlichen Kanalisation gesammelten Abwässer
    • Lagerung von Stoffen, die zur Folge haben, dass durch Eindringen (Versickern) von Stoffen in den Boden das Grundwasser verunreinigt wird
    • Abwassereinleitungen in wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlagen
    • Beseitigung von Dach-, Parkplatz- und Straßenwässern
    • Brücken und Stege im Hochwasserabflussbereich
  • Bei bestimmten, ortsfesten Abfallbehandlungsanlagen
  • Wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist

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