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Neu Dokument-ID: 697482

Beate Maria Müllner - Mathias Kopf | Muster | Checkliste

3.2.5 Unterlagen nach § 28 Oö Bauordnung 1994

Name und die Anschrift des Bauwerbers und des Eigentümers des Baugrundstücks einschließlich dessen Bezeichnung durch Grundstücksnummern und Einlagezahlen

1-fach

Daten der Bauplatzbewilligung oder einen entsprechenden Hinweis auf ein anhängiges Bauplatzbewilligungsverfahren, wenn für die Erteilung der Baubewilligung eine Bauplatzbewilligung Voraussetzung ist

1-fach

Soweit vorhanden ein nach dem Forstgesetz 1975 oder den Richtlinien der Bundeswasserbauverwaltung erstellter Plan, der für den betreffenden Bereich die Gefahrenzonen darstellt

1-fach

Bei einem Neu-, Zu- und Umbau sowie beim Abbruch von Gebäuden die Zustimmung des Grundeigentümers oder der Miteigentümer, wenn der Bauwerber nicht Alleineigentümer ist (mit Ausnahmen für Wohnungseigentumsobjekte)

1-fach

Verzeichnis der Nachbargrundstücke und der Nachbarn

1-fach

Bauplan nach Maßgabe des § 29 OÖ BauO 1994 (bestehend aus dem Lageplan, den Grundrissen sämtlicher Geschoße einschließlich der Kellergeschoße, den notwendigen Schnitten mit dem anschließenden Gelände und dessen Höhenlage, den Tragwerkssystemen, allen Ansichten, die zur Beurteilung der äußeren Gestaltung des Bauvorhabens und des Anschlusses an vorhandene Bauwerke erforderlich sind, der Darstellung des Dachstuhles und der Rauchfänge [Abgasfänge] und der Anlagen für die Wasser- und Energieversorgung, Müll- und Abwasserbeseitigung und Hausbrieffachanlagen, der Baubeschreibung und der Bestätigung des Planverfassers oder der Planverfasserin, dass die bautechnischen Bestimmungen über die barrierefreie Gestaltung von Bauwerken eingehalten wurden)

2-fach (eine Ausfertigung genügt, wenn der Behörde ein digitaler Plan im maximalen Planformat DIN A3 übermittelt wird)

Nachweis der ausreichenden Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser (Wasserbefund)

1-fach

Energieausweis, sofern erforderlich

1-fach

Nachweis von hocheffizienten alternativen Energiesystemen, sofern erforderlich

1-fach

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