3.2.8 Unterlagen nach § 29 TBO 2022
Planunterlagen nach Maßgabe des § 31 TBO 2022 bzw der Bauunterlagenverordnung 2020 | 3-fach |
Ein Verzeichnis der an den Bauplatz angrenzenden Grundstücke einschließlich der Namen und Adressen der Eigentümer und allfälliger Bauberechtigter | 1-fach |
Bei Neu- und Zubauten den Nachweis des Eigentums oder des Baurechtes am Bauplatz oder, wenn der Bauwerber nicht Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist, die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers bzw des Bauberechtigten (für Neu- und Zubauten an Liegenschaften, an denen Wohnungseigentum besteht, bedarf es des Nachweises des Miteigentums an der Liegenschaft bzw der Zustimmungserklärung des betreffenden Miteigentümers, nicht jedoch des Nachweises der Zustimmung der übrigen Miteigentümer) | 1-fach |
Nachweis, dass der Bauplatz eine entsprechende, rechtlich gesicherte Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche hat und eine entsprechende Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasserbeseitigung sichergestellt ist | 1-fach |
Bewilligungsbescheid der Agrarbehörde bzw der Umlegungsbehörde (bzw entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts), sofern erforderlich | 1-fach |
Beschreibungen von Abweichungen von den technischen Bauvorschriften gem § 20 TBO, wenn eine diesbezügliche Ausnahme beantragt wird, sowie die Vorlage eines Gutachtens über die Gleichwertigkeit alternativ getroffener Vorkehrungen, das Gutachten muss von einer dazu befugten Person oder Stelle erstellt werden | 1-fach |
Sicherheitskonzept (bei Grundstücken, die einer Gefährdung durch Lawinen, Hochwasser, Wildbäche, Steinschlag, Erdrutsch oder andere gravitative Naturgefahren ausgesetzt sind und Grundstücken im Gefährdungsbereich eines Seveso-Betriebes), sofern erforderlich | 1-fach |