Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 047595

Vorschrift

Allgemeine Bergpolizeiverordnung (ABPV)

Inhaltsverzeichnis

II. TAGANLAGEN, SCHUTZ DER OBERFLÄCHE

§ 10. Abgrenzung der Taganlagen

idF BGBl. Nr. 259/1975 | Datum des Inkrafttretens 01.10.1975

Die Taganlagen einschließlich der Werksplätze und Halden sind, wenn es die Sicherheit erfordert, gegen die Nachbargrundstücke deutlich (durch Mauern, Zäune, Gräben) abzugrenzen.