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Dokument-ID: 047703

Vorschrift

Allgemeine Bergpolizeiverordnung (ABPV)

Inhaltsverzeichnis

§ 112. Fahrbare Zugänge der Sinkwerker in Salzbergbauen

idF BGBl. Nr. 259/1975 | Datum des Inkrafttretens 01.10.1975

Sinkwerker mit brüchigem Himmel, in denen länger dauernde Arbeiten vorgenommen werden, müssen stets neben dem Ankehrschurf einen zweiten fahrbaren Zubau besitzen.