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Dokument-ID: 047755

Vorschrift

Allgemeine Bergpolizeiverordnung (ABPV)

Inhaltsverzeichnis

§ 198. Künstliche Bewetterung

idF BGBl. Nr. 259/1975 | Datum des Inkrafttretens 01.10.1975

Wenn der natürliche Wetterzug nicht ausreicht, müssen Einrichtungen zur künstlichen Bewetterung getroffen werden.