Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 504698

Vorschrift

Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

idF BGBl. Nr. 489/1995 | Datum des Inkrafttretens 29.07.1995

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen (Ärzte, Lehrgangsteilnehmer usw.) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.