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Dokument-ID: 035059

Vorschrift

Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Inhaltsverzeichnis

§ 30. Kompressoranlagen

idF BGBl. II Nr. 164/2000 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2000

Kompressoranlagen sind so aufzustellen, dass die angesaugte Luft frei von gesundheitsschädlichen und brennbaren Anteilen in gefährlichem Ausmaß ist.