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Dokument-ID: 163917

Vorschrift

Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG)

Inhaltsverzeichnis

§ 17.

idF BGBl. I Nr. 77/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2004

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut.