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Dokument-ID: 063484

Vorschrift

Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)

Inhaltsverzeichnis

§ 161. Strafbestimmungen

idF BGBl. II Nr. 121/1998 | Datum des Inkrafttretens 16.04.1998

Übertretungen dieser Verordnung sind nach § 130 Abs. 5 Z 1 ASchG zu bestrafen.