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Dokument-ID: 568846

Vorschrift

Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung (BDRV)

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich

idF BGBl. II Nr. 67/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2013

Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 5 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen zum Betrieb von Tankstellen.